Unterbeteiligung

Unterbeteiligung
Beteiligung eines Dritten an einem Gesellschaftsanteil.
- Rechtlich i.d.R. eine  Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) als bloße  Innengesellschaft.
- Steuerliche Behandlung: (1) Atypische U.: Der Unterbeteiligte kann im Verhältnis zum Hauptbeteiligten – bei Vorliegen von Mitunternehmerinitiative und -risiko – als  Mitunternehmer behandelt werden.
- (2) Typische U.: Der Anteil des Unterbeteiligten am Gewinnanteil des Hauptbeteiligten ist aus dessen Sicht Sonderbetriebsausgabe, Sonderausgabe nach § 10 Nr. 1a EStG (z.B. wenn die Unterbeteiligung bei schenkweiser Übertragung des Gesellschaftsanteils vorbehalten wurde), oder nichtabzugsfähige Einkommensverwendung (§ 12 Nr. 2 EStG); aus der Sicht des Unterbeteiligten stellt er Einnahme aus Kapitalvermögen, wiederkehrenden Bezug oder nichtsteuerpflichtige Vermögensvermehrung dar.

Lexikon der Economics. 2013.

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