- Unterbeteiligung
- Beteiligung eines Dritten an einem Gesellschaftsanteil.- Rechtlich i.d.R. eine ⇡ Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) als bloße ⇡ Innengesellschaft.- Steuerliche Behandlung: (1) Atypische U.: Der Unterbeteiligte kann im Verhältnis zum Hauptbeteiligten – bei Vorliegen von Mitunternehmerinitiative und -risiko – als ⇡ Mitunternehmer behandelt werden.- (2) Typische U.: Der Anteil des Unterbeteiligten am Gewinnanteil des Hauptbeteiligten ist aus dessen Sicht Sonderbetriebsausgabe, Sonderausgabe nach § 10 Nr. 1a EStG (z.B. wenn die Unterbeteiligung bei schenkweiser Übertragung des Gesellschaftsanteils vorbehalten wurde), oder nichtabzugsfähige Einkommensverwendung (§ 12 Nr. 2 EStG); aus der Sicht des Unterbeteiligten stellt er Einnahme aus Kapitalvermögen, wiederkehrenden Bezug oder nichtsteuerpflichtige Vermögensvermehrung dar.
Lexikon der Economics. 2013.